Krank­schreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!

Krank­schreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!

Die Versicherten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können nach telefonischer Befragung durch einen Arzt bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreiben kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“  ist wieder telefonisch möglich.

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Wir begrüßen Svetlana Paramonova …

Wir begrüßen Svetlana Paramonova …

Unser Team heißt Frau Svetlana Paramonova in unserer Praxis für Allgemeinmedizin herzlich willkommen. Frau Paramonova absolviert seit dem 01.03.2022 Ihre Weiterbildung in unserer Bonner Praxis und unterstützt uns seit dem tatkräftig. Dr. med. Alexander Eichhorn, Ihre freundliche Hausarztpraxis in Bonn-Tannenbusch für: Hausärztliche Grundversorgung Psychosomatische Grundversorgung Akupunktur Reisemedizinische Beratung mit Reiseimpfungen und vieles mehr

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Wir begrüßen Christian Eichhorn …

Wir begrüßen Christian Eichhorn …

Wir freuen uns Herr Christian Eichhorn in unserem Team begrüßen zu dürfen. Seit Juni 2021 ist er in unserer Praxis zur Weiterbildung eingestellt und wird unser Team noch bis Anfang Dezember tatkräftig unterstützen.

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Krank­schreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!

Krank­schreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!

Ab sofort können Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von 7 Tagen ausstellen. Eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung für weitere 7 Kalendertage kann telefonisch ausgestellt werden. Auch ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes” ist wieder…

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AU-Bescheinigung per Telefon NICHT mehr möglich

AU-Bescheinigung für zwei Wochen per Telefon möglich

Ab 1. Juni KEINE AU-Bescheinigung per Telefon mehr möglich … Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung von Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege endet zum 31. Mai. Ab 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis kommen und sich ärztlich untersuchen lassen. Patienten sollten aber bis auf Weiteres bei für die Coronavirus…

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Virusinfektion – Hygiene schützt!

Virusinfektion – Hygiene schützt!

Halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen, ganz besonders bei Husten, Schnupfen oder Fieber – zum Schutz vor dem Coronavirus und der andauernden Grippe- und Erkältungswelle. Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen…

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AU-Bescheinigung für zwei Wochen per Telefon möglich

AU-Bescheinigung für zwei Wochen per Telefon möglich

Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus – Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese beendet. Ab sofort können Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von maximal 14 Tagen ausstellen. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Regelung bei Ihnen anzuwenden ist, kontaktieren Sie…

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