Ab sofort können Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit ...
Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus – Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese beendet. Ab sofort können Ärzte ...
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Patienteninformation zum Coronavirus (COVID-19) – unsere Praxis bleibt geöffnet
Im Rahmen unserer ärztlichen Tätigkeiten sind wir weiterhin für Sie in unserer Praxis zu erreichen. Selbstverständlich beachten wir hierbei die aktuellen Hygiene-Regelungen.
Sollten Sie zurzeit an Atemwegsinfektionen mit Husten und / oder Fieber leiden, rufen Sie uns bitte vor Ihrem Termin an (Tel.: 0228 - 96 63 024). Wir beraten Sie dann eingehend, ob Ihr Termin in unserer Praxis stattfinden kann.
Außerhalb unserer Sprechzeiten rufen Sie in lebensbedrohlichen Notfällen die 112 an oder kontaktieren den KV-Notdienst.
Krankschreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!
Bei weiteren Informationen rund um die aktuelle Situation zum Coronavirus informieren wir Sie über unsere Webseite ...