Krank­schreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!

Die Versicherten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können nach telefonischer Befragung durch einen Arzt bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreiben kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“  ist wieder telefonisch möglich.