Krank­­schreibung nach tele­fonischer Befragung durch einen Arzt ist nicht mehr möglich!

Krankschreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist nicht mehr möglich.

Die Patienten müssen nun in jedem Fall wieder in die Praxis kommen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.

Das gleiche gilt für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes.

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