Krankschreibung nach telefonischer Befragung durch einen Arzt ist wieder möglich!
Ab sofort können Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Dauer von 7 Tagen ausstellen. Eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung für weitere 7 Kalendertage kann telefonisch ausgestellt werden.
Auch ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes” ist wieder telefonisch möglich
Diese Regelungen gelten ab 19. Oktober vorerst bis 31. Dezember 2020.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Regelung bei Ihnen anzuwenden ist, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@eichhorn-bonn.de oder per Telefon 0228 9663024. Unsere Ärzte rufen Sie am gleichen oder spätestens am nächsten Tag zurück.
Vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben!