AU-Bescheinigung per Telefon NICHT mehr möglich
Ab 1. Juni KEINE AU-Bescheinigung per Telefon mehr möglich …
Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung von Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege endet zum 31. Mai. Ab 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis kommen und sich ärztlich untersuchen lassen.
Patienten sollten aber bis auf Weiteres bei für die Coronavirus typischen Symptomen wie Fieber, Trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich oder nach Kontakt zu Coronavirus Infizierten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch oder online per E-Mail zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. .”